Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt gilt:
Familienangehörige sind sozusagen „Kontaktpersonen von Kontaktpersonen“. Das Verhältnis zwischen Maßnahmen und der tatsächlichen Gefahr sich zu infizieren muss stimmen. Den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes folgend gelten Isolierungsmaßnahmen für die direkten Kontaktpersonen, nicht aber darüber hinaus.
Alle erfolgten Maßnahmen dienen der Eindämmung bzw. der Verlangsamung des Infektionsgeschehens. Sie werden nicht getroffen, weil der Erreger so gefährlich ist.